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Familienrecht

Trennungen und familiäre Konflikte bringen weitreichende Veränderungen mit sich, die für den weiteren Lebensweg von entscheidender Bedeutung sein können. Gerade im Familienrecht ist es wichtig, frühzeitig fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um ungewollte Folgen und Konflikte zu vermeiden sowie von Anfang an klare Verhältnisse zu schaffen. Die interessengerechte Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung spielt hierbei eine sehr wichtige Rolle, um auch nach einer Scheidung Streitigkeiten entgegenzuwirken. 

Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich im gesamten Bereich des Familienrechts – insbesondere auch in Fällen mit Auslandsbezug – tätig. Da derzeit bereits ein großer Anteil der Ehen binational ist, habe ich mir vertiefte Kenntnisse im internationalen Familienrecht angeeignet. Insgesamt verfüge ich über eine breite Erfahrung sowohl in einvernehmlichen als auch in streitigen Auseinandersetzungen, darunter auch bei Gewaltschutzverfahren. 

Die Spezialisierung auf das Familienrecht ermöglicht kompetentes Handeln mit dem Ziel, die Interessen meiner Mandanten bei allen Problemen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidungergebnis- und praxisorientiert durchzusetzen. Anlässlich einer Trennung sind baldmöglichst Unterhaltsansprüche und Fragen im Zusammenhang mit dem Sorge- und Umgangsrecht zu regeln. Zu den Aufgabengebieten gehört neben der Berechnung und Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen insbesondere auch die Regelung der Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts einschließlich bestehender Verbindlichkeiten und Schulden. 

Nach Möglichkeit sollen einvernehmliche Lösungen gefunden und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Eine gütliche Einigung sollte in jedem Fall angestrebt werden, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. 

Meine regelmäßige Fortbildung und intensive Auseinandersetzung mit sämtliche Schnittstellen des Familienrechts, wie z.B. zum Steuer-, Erb-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht ermöglicht es mir zudem, eine umfassende Beratung auch in angrenzenden Rechtsgebieten anzubieten.